Wenn Sie Ihren Kredit vorzeitig ganz oder teilweise zurückzahlen, darf die Bank eine Entschädigung verlangen: Schließlich hat sie Ihr Darlehen am Finanzmarkt für die vereinbarte Laufzeit refinanziert.
Die dabei entstandenen Kosten sollen mit der Vorfälligkeitsentschädigung gedeckt werden. Der Gesetzgeber hat eine Obergrenze für die Entschädigung festgesetzt: Bei einer Kreditlaufzeit von mehr als 12 Monaten darf sie maximal 1,0 Prozent des Ablösesaldos betragen, bei kürzeren Restlaufzeiten nur 0,5 Prozent.
Unser Tipp: Viele Banken verzichten auf die Entschädigung und ermöglichen jederzeit kostenlose Sonderzahlungen. Achten Sie beim Kreditvergleich darauf!
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